Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen

Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen

Bildung bezahlbar halten

Die Angebote der Volkshochschulen sind seit jeher umsatzsteuerbefreit. Derzeit führt die anstehende kommunale Umsatzsteuerpflicht ab 2023 zu erheblichen Verunsicherungen. Eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung würde neue Hürden für die Teilnahme an Bildung errichten und käme angesichts der hohen Inflation zur Unzeit.

Der Landesverband der Volkshochschulen setzt sich daher für ein Fortbestehen der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen bzw. gemeinwohlorientierter Weiterbildung ein. Bildung muss bezahlbar, Volkshochschulen müssen umsatzsteuerbefreit bleiben.

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