Volkshochschulen begrüßen Beschluss des Landtags zur Umsatzsteuerbefreiung

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PRESSEMITTEILUNG des Landesverbandes
vom 29.09.2022

Düsseldorf. Der Landtag von NRW stellt mit einem Beschluss fest, dass die Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen auch zukünftig gewährleistet werden muss, um Teilhabe durch Weiterbildung zu sichern. Im Rahmen der 8. Sitzung des Landtags am 28. September wurde ein entsprechender Antrag einstimmig verabschiedet, den die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht hatten und der u. a. die ausdrückliche Unterstützung der Fraktionen von SPD und FDP fand. In seinem Beschluss stellt der Landtag fest:

  • „Die Weiterbildung ist ein gleichberechtigter Teil des Bildungswesens, den 131 Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen kommt in diesem Bereich eine wichtige Rolle zu.
  • Die Umsatzsteuerbefreiung ist eine grundlegende Voraussetzung, um die Bezahlbarkeit der Angebote der gemeinwohlorientierten Bildungsträger zu gewährleisten.
  • Aufgrund der kommunalen Umsatzsteuerpflicht ab dem Jahr 2023 und der aktuellen
    Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs besteht

    zum Fortgelten der Umsatzsteuerbefreiung erhebliche Unsicherheit.“

Darüber hinaus beauftragt der Landtag die NRW-Landesregierung, „sich gegenüber der Bundesregierung für die zeitnahe Vorlage einer europarechtskonformen Regelung einzusetzen, welche eine Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Weiterbildungsangebote auch für die Zukunft gewährleistet.“

Der Beschluss des Landtags ist ein wichtiges politisches Signal mit bundesweiter Strahlkraft“, erklärt der Präsident des Landesverbandes der Volkshochschulen, Klaus Hebborn. „Weiterbildung ist ein gleichberechtigter Teil des Bildungswesens – in Nordrhein-Westfalen und auch in allen anderen 15 Bundesländern. Bildung muss bezahlbar, Volkshochschulen müssen umsatzsteuerbefreit bleiben – dazu hat sich auch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag klar bekannt“, so Hebborn. Die Befreiungsvorschrift müsse bei einer anstehenden europarechtskonformen Neufassung des Gesetzes aufrechterhalten bleiben.

Die Volkshochschulen in NRW begrüßen den formulierten Auftrag an die Landesregierung, sich auf Bundesebene politisch für eine Sicherung der Umsatzsteuerbefreiung einzusetzen. „Dieser Beschluss des Landtags bedeutet Rückenwind für unsere Anstrengungen auf Bundesebene und erhöht den Druck auf den Bund, bald zu einer tragfähigen Lösung für die Volkshochschulen zu kommen“, so Hebborn.

Der Vorsitzende des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV), Martin Rabanus ergänzt: „Für die fast 900 Volkshochschulen in Deutschland ist der Beschluss des Landtags in NRW richtungsweisend. Auch auf Bundesebene muss sich eine breite Mehrheit dafür finden, die gemeinwohlorientierte Weiterbildung als integralen Bestandteil des Bildungswesens in Deutschland zu begreifen und verbindlich von der Umsatzsteuer zu befreien.“

Unter diesem Link findet sich der Beschluss des Landtags von NRW „Teilhabe durch Weiterbildung sichern – Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen auch zukünftig gewährleisten“.

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Arne Cremer
Referat Politische Bildung
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