ZQ BSK - additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen
Zugelassene Lehrkräfte können an einer additiven Zusatzqualifizierung teilnehmen, die zur ab 01.01.2022 erforderlichen Qualifizierungsnachweis für die Lehrtätigkeit in Berufssprachkursen führt.
Der Lehrgang umfasst 80 UE in Präsenz und zahlreiche weitere Eigentätigkeiten (Arbeitsvolumen inkl. Eigentätigkeit ca. 160 UE).
Bitte beachten Sie: Anmeldungen sind nur gültig mit dem Nachweis von 300 UE Lehrtätigkeit in Integrationskursen oder Berufssprachkursen des BAMF seit 2018. Ein Nachweis hierüber ist verpflichtend mit der Anmeldung zu erbringen. Das Formular finden Sie hier.
Für die Umsetzung der Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen ist ein Kontakt zu einem BSK-Träger notwendig. Diesen bitte im Anmeldeformular vermerken!
Eine Anmeldung kann ohne eine vorherige Zulassung beim BAMF erfolgen.
Sie können jedoch parallel einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Zulassung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV bei Referat 82E des BAMF stellen.
Dieses Antragsformular finden Sie hier.
Wenn Sie durch entsprechende Vorqualifikationen glauben, eine „Direktzulassung“ erhalten zu können, stellen Sie einen entsprechenden Zulassungsantrag beim BAMF. Dieses Antragsformular finden Sie hier. In diesem Fall dürfen Sie sich hier jedoch nicht für die ZQ BSK anmelden.
Teilnahmegebühren:
Für Lehrkräfte in Integrationskursen oder Berufssprachkursen übernimmt das BAMF derzeit eine Teilnahmegebühr von 840,00 €.
Wir erheben für Lehrgänge eine Anmelde- und Beratungsgebühr in Höhe von 80,00 €.
Bis zum Tag des Anmeldeschlusses ist eine Abmeldung von der Zusatzqualifizierung kostenfrei und die Bewerber*innen erhalten die Verwaltungspauschale zurück.
Bei Abmeldung ab einem Tag nach Ablauf des Anmeldeschlusses wird die Verwaltungsgebühr jedoch einbehalten.
Bei Abmeldung ab 14 Tagen vor Beginn der Qualifizierung wird die Verwaltungsgebühr einbehalten sowie die volle Teilnahmegebühr in Höhe von 840,00 Euro berechnet, es sei denn, die Kandidat*innen können eine Verhinderung
durch Krankheit oder Quarantäne nachweisen. Eine Abmeldung erfolgt schriftlich (per E-Mail).
Datenschutz:
Informationsblatt zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen finden Sie hier
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Online-Veranstaltung der US-Dienstleister Zoom Video Communications Inc. (Zoom) genutzt wird und dabei auch personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden können, obwohl die EU-Kommission nicht generell ein der EU angemessenes Datenschutzniveau für die USA festgestellt hat und die Daten insbesondere dem Zugriff von Sicherheitsbehörden unterliegen können, ohne dass angemessene Rechtsbehelfe hiergegen bestehen. Hierbei werden die EU-Standardvertragsklauseln mit weiteren Umsetzungsmaßnahmen als Grundlage der Übermittlung angewendet.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier
Durchgänge 2023
Die nächste ZQ BSK wird aktuell geplant.
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