Ausweg aus einem vermeintlichen Dilemma
Im Rathaus der Stadt Bochum arbeitet „Verwaltung mit Haltung“. Der Titel ist das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Spannungsverhältnis zweier Rechtsnormen: dem Gebot zur parteipolitischen Neutralität einerseits und der Pflicht zur Verfassungstreue andererseits. Die Stadt Bochum hat einen Ausweg aus diesem vermeintlichen Dilemma gefunden, das aktuell so viele Kommunen verunsichert. Die vhs Bochum hat an dieser Lösung maßgeblich mitgewirkt.
„Wir sind Verwaltung mit Haltung! Für uns gilt das parteipolitische Neutralitätsgebot. Aber dieses Gebot relativiert weder unsere Pflicht zur Verfassungstreue noch das aktive Verteidigen unseres Grundgesetzes. Die darin festgeschriebene freiheitliche demokratische Grundordnung ist leitend für unser Handeln und Verhalten. Wir treten aktiv für die Grundrechte aller Menschen in Bochum ein.“
So heißt es im Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 4. März 2025.
Bei einer Beschäftigtenkonferenz der Stadt Bochum im September 2024 setzte die vhs Materialien der John-Dewey-Forschungsstelle für die Didaktik der Demokratie (JoDDiD) ein und regte damit viele Kolleg*innen aus der Verwaltung zum Nachdenken und Mitmachen an. „Hier zeigte sich, wie hilfreich methodisches und inhaltliches Wissen aus der politischen Bildung ist, um mit Kolleg*innen aus ganz unterschiedlichen Fachbereichen der Verwaltung das Gespräch über Vorstellungen von Demokratie und Werten zu suchen. Volkshochschulen können genau dieses Wissen und diese Kompetenzen in verwaltungsweite Initiativen wie ‚Verwaltung mit Haltung‘ einbringen“, sagt Astrid Thews, stellvertretende vhs-Leiterin und zuständig für den Programmbereich Gesellschaft / Politik.
Verfassungsgüter nicht gegeneinander ausspielen
Einen weiteren wichtigen Impuls setzte vhs-Leiterin Helle Timmermann bei der Führungskräfte-Klausur des Dezernats IV (Bildung, Integration, Kultur und Sport) der Stadt Bochum im November 2024. Gemeinsam mit anderen Amtsleitungen organisierte sie außerdem einen Vortrag von Professor Dr. Friedhelm Hufen, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Mainz. Hufen hat Rechtsgutachten „zur Bedeutung des sogenannten Neutralitätsgebots“ verfasst. Unter anderem hat er folgendes formuliert: „Die Offenheit des demokratischen Willensbildungsprozesses ist ein herausragendes Verfassungsprinzip. Sie darf nicht durch Neutralitätsgebot und Chancengleichheit der Parteien verkürzt werden. Beide Verfassungsgüter dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“ (Das Rechtsgutachten ist hier dokumentiert.)
Vielfach haben Parlamentsfraktionen der AfD mit Verweis auf das vermeintliche Neutralitätsgebot die Praxis kommunaler Ämter oder Einrichtungen kritisiert oder sogar dagegen geklagt. So ging beispielsweise die AfD-Klage gegen die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ bereits durch mehrere gerichtliche Instanzen und sorgte bundesweit für öffentliche Aufmerksamkeit. In Magdeburg führte eine Anfrage eines AfD-Stadtrats dazu, dass die Stadt die Lesung mit dem Aktivisten und Buchautor Nico Semsrott zunächst absagte. Die Lesung wurde später nachgeholt. Der Fall zog innerhalb der Stadtverwaltung Magdeburg einen umfangreichen Prüf- und Diskussionsprozess nach sich. (Vgl. Podcast Lage der Nation, Folge 482: „Mythos Neutralität: Wie Verwaltungen der AfD die Stirn bieten können“. Mit einem Interview mit Regina-Dolores Stieler-Hinz, Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur, Schule & Sport der Stadt Magdeburg).
Demokratie als Fortbildungsthema
Die Stadt Bochum hat nun einen Leitfaden, der allen Mitarbeitenden als Kompass dienen kann. Sascha Kiseier, Referent des Oberbürgermeisters und zuständig für strategische Veränderungsprojekte und Führungsentwicklung, hat die Kampagne „Verwaltung mit Haltung“ ausführlich in einem Blog-Beitrag beschrieben. (Der Beitrag ist hier zu finden.) Die vhs setzt sich mit dafür ein, die Prinzipien der Kampagne innerhalb der Verwaltung zu verbreiten. So boten die stellvertretende vhs-Leiterin Astrid Thews und die stellvertretende vhs-Verwaltungsleiterin Petra Jahn bei einer Azubifahrt im vergangenen Jahr Workshops zu Demokratie und demokratischer Haltung in der Verwaltung an. Und vermittelten eine Dozentin an das städtische Fortbildungsbüro, die dort nun Argumentationstrainings für Beschäftigte leitet.
Auch die Stadt München ist „Verwaltung mit Haltung“. Dort hat die Fachstelle für Demokratie einen Handlungsleitfaden mit dem Titel „Verwaltung mit Haltung. Das Neutralitätsgebot richtig verstehen und umsetzen“ herausgegeben. Er enthält auch Hinweise darauf, was erlaubt und was unzulässig ist – auf dass auch Kolleg*innen in anderen Verwaltungen künftig Angriffen besser widerstehen und Haltung bewahren können.