Keine Dynamisierung der Personalförderung
Die NRW-Landesregierung hat den Haushaltsplan für 2026 beschlossen. Der Entwurf, der nun in die parlamentarische Beratung im Landtag geht, sieht keine prozentuale Steigerung des Zuschlags für zertifizierte Einrichtungen der Weiterbildung vor. Das gilt sowohl für die Volkshochschulen als auch für die Weiterbildung in anderer Trägerschaft. Zwar bleibt nach Angaben aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft die grundsätzliche Absicht bestehen, den Zuschlag zur Förderung des hauptamtlichen pädagogischen Personals jährlich um zwei Prozent zu erhöhen. Nachdem diese Erhöhung jedoch schon 2025 gegenüber dem Vorjahr nur ein Prozent betrug, ist für das kommende Jahr keine Dynamisierung vorgesehen. Der Einzelplan des Haushaltsentwurfs – Kapitel 06 072 Landesförderungen der Weiterbildung – ist hier einzusehen.
Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den anderen Landesorganisationen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW hat sich der vhs-Landesverband auf folgenden Appell verständigt, der sich an die Landtagsabgeordneten richtet:
„Haushalt 2026: Appell der Landesorganisationen der Weiterbildung und der kommunalen Spitzenverbände
Weiterbildung ist der Schlüssel, um die drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen von heute und morgen zu bewältigen. Sie eröffnet echte Teilhabe und schafft mehr Chancengerechtigkeit in Nordrhein-Westfalen.
Die Landesorganisationen der Weiterbildung und die kommunalen Spitzenverbände richten daher einen nachdrücklichen Appell an die Landespolitik: Sichern Sie die Grundförderung der allgemeinen Weiterbildung dauerhaft ab – und entwickeln Sie sie entschlossen weiter. Nur so können steigende Bedarfe gedeckt und notwendige Zukunftsaufgaben bewältigt werden.
Dazu gehört unmissverständlich: Die Finanzierung der Weiterbildungsinstitutionen und ihres pädagogischen Personals muss durch eine dynamisierte Anpassung der Landeszuweisungen gewährleistet sein.
Der Dynamisierungsbetrag von 2% bzw. 1% der letzten Jahre blieb bereits deutlich hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen zurück. Für das kommende Haushaltsjahr ist keine Dynamisierung der Zuweisungen vorgesehen. Diese Planung erfüllt die Träger der Weiterbildung mit großer Sorge. Die Finanzierung der Weiterbildung würde dann nämlich noch stärker auf die Träger/Kommunen sowie die Teilnehmenden verlagert. Diese werden jedoch Kürzungen des Landes aufgrund ihrer eigenen äußert schwierigen Haushaltslagen nicht kompensieren. Ohne Verlässlichkeit in der anteiligen Finanzierung droht der Verlust von Bildungszugängen und damit eine Schwächung unserer Gesellschaft als Ganzes.“