Zentralstelle EOK

Zentralstelle EOK

Erstorientierungskurse (EOK) unterstützen Schutzsuchende durch die Vermittlung alltags- bzw. lebensweltbezogener Themen. So soll eine Orientierung im unmittelbaren Lebensumfeld sowie eine Verständigung auf Deutsch in Alltagssituationen ermöglicht werden.

Der Landesverband wurde durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) als Zentralstelle für Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für diese Aufgabe ausgewählt. In der Funktion als Zentralstelle übernimmt der Landesverband u.a. die Auswahl, Koordination und Vernetzung der Kursträger in NRW. Die administrative Abwicklung erfolgt ebenfalls über die Zentralstelle. 

Wichtige Informationen für interessierte Kursträger

Die aktuelle Förderperiode läuft noch bis zum 31.10.2026 unter den derzeitigen Fördermodalitäten. In der laufenden Förderperiode können leider keine neuen Träger für Erstorientierungskurse (EOK) mehr aufgenommen werden.

Mit der neuen Förderperiode vom 01.11.2026 bis zum 30.06.2029 erfolgt die Förderung über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF).

Der EOK richtet sich künftig an folgende Personengruppen:

  • Asylsuchende mit sog. „Ankunftsnachweis“
  • Asylbewerber*innen mit Aufenthaltsgestattung
  • Unbegleitete minderjährige Geflüchtete, unabhängig von der Stellung eines Asylantrages
  • Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis mit folgenden Rechtsgrundlagen: 
    • Anerkannte Asylberechtigte (§ 25 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) oder
    • Flüchtlingsstatus (§ 25 Absatz 2 Satz 1 Alternative 1 AufenthG) oder
    • Subsidiärer Schutz (§ 25 Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 AufenthG) oder
    • Vorübergehender Schutz im Sinne der RL 2001/55/EG (§ 24 Absatz 1 AufenthG) oder
    • Humanitäre Aufnahmen (§§ 22, 23 Absatz 1, Absatz 2 AufenthG) oder Resettlement (§ 23 Absatz 4 AufenthG);
    • Abschiebungsverbot gem. §§ 60 Absätze 5, 7 AufenthG (§ 25 Absatz 3 AufenthG)
  • Drittstaatsangehörige im Relocation-Verfahren
  • Drittstaatsangehörige, die überstellt werden im Rahmen des Verfahrens nach der VO (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-VO)
  • Drittstaatsangehörige mit Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung (nachrangige Teilnahme bei vorhandenen Kurskapazitäten)

 

Weitere Vorgaben zur Zielgruppe, den Förderzielen, den Förderbestimmungen und den zuwendungsfähigen Ausgaben sind im Sonderaufruf sowie im AMIF-Förderhandbuch einzusehen. Sie finden diese auf der Seite des AMIF.

Bildungsträger, die in der neuen Förderperiode EOK anbieten möchten, können sich per E-Mail an zentralstelle-eok@vhs-nrw.de in einen Interessentenpool aufnehmen lassen und werden zu gegebener Zeit über das Antragsverfahren sowie die Auswahl der Kooperationspartner informiert.

Kursträger stellen sich vor

Die Zentralstelle für Erstorientierungskurse ist eine wichtige Einrichtung im Bildungsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen und fungiert als Bindeglied für die erfolgreiche Durchführung von Erstorientierungskursen in Zusammenarbeit mit den Kursträgern. Einige dieser Kursträger stellen sich hier vor:

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Euskirchen e.V.

Download-Bereich:

Zur Arbeitserleichterung haben die Kursträger hier die Möglichkeit relevante Materialien, Dokumente, Formulare und Vordrucke herunterzuladen und bequem elektronisch zu nutzen.

Anlagen

Ansprechpartnerinnen

Theresia Diewald
Koordination Zentralstelle Erstorientierungskurse
Claudia Vogler
Koordination Zentralstelle Erstorientierungskurse
Regina Maaßen
Projektassistenz Zentralstelle Erstorientierungskurse
Danijela Idrizi
Projektassistenz Zentralstelle Erstorientierungskurse
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