ZQ Alpha – additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen
Zugelassene Lehrkräfte nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 Integrationskursverordnung für Integrationskurse können an einer additiven ZQ Alpha teilnehmen. Den Lehrgang bieten wir nur in der unverkürzten Form mit 80 UE an. Zum Lehrgang sind von den Teilnehmer*innen kollegiale Hospitationen als Eigentätigkeit selbstorganisiert zu leisten. Somit ist der Kontakt zu einem Integrationskursträger, bei dem dieses möglich ist, unerlässlich.
Vor der Anmeldung ist ein individueller Zulassungsantrag für Alphabetisierungskurse beim BAMF zu stellen (Antragsformular). Der BAMF-Bescheid ist der Anmeldung beizufügen.
Für potentielle Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen übernimmt das BAMF derzeit die Lehrgangskosten der ZQ Alpha in Höhe von 940,00 Euro. Daher ist die Bestätigung eines Trägers über den beabsichtigten Einsatz in Alphabetisierungskursen der Anmeldung beizufügen. Der Landesverband der vhs von NRW erhebt zusätzlich eine Organisationspauschale von 90,00 Euro.
Abmeldungen ohne Ausfallkosten sind bis 14 Tage nach Anmeldung möglich. Bei Rücktritt von der Anmeldung bis 14 Tage vor Beginn der Qualifizierung erhebt der Landesverband eine Verwaltungspauschale in Höhe 90,00 Euro. Danach ist bei einer Abmeldung bzw. Nichterscheinen eine Gebühr in Höhe von 80% des ausgewiesenen Teilnahmebetrages fällig. Eine Abmeldung erfolgt schriftlich (per E-Mail).
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