Der Landesverband der Volkshochschulen von NRW verurteilt den weitreichenden Zulassungsstopp zu Integrationskursen, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das komplette Jahr 2026 verhängt hat. Laut eines BAMF-Schreibens an die Kursträger vom 9. Februar sind davon Asylbewerber*innen, Geduldete, Menschen aus der Ukraine sowie EU-Bürger*innen betroffen. Ihnen bleibt der Zugang zu einem systematischen Spracherwerb faktisch verwehrt. „Mit dieser Entscheidung sabotiert das verantwortliche Bundesinnenministerium sein wichtigstes und erfolgreichstes Instrument für gelingende Integration“, urteilt der Präsident des vhs-Landesverbands Klaus Hebborn. „Diese Politik des Ausschlusses gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirtschaftliche Entwicklung.“

Der vhs-Landesverband schätzt, dass die Entscheidung allein in NRW in diesem Jahr rund 30.000 Menschen betreffen könnte. Ohne Kenntnisse der deutschen Sprache können sie hier in Deutschland kaum Fuß fassen. Soziale Kontakte sind eingeschränkt, alltägliche Dinge wie Arztbesuche oder Elternsprechtage kaum zu bewältigen. Die Teilnahme an beruflichen Fortbildungen oder der Einstieg in eine qualifizierte Arbeit nahezu unmöglich. „Seit mehr als 20 Jahren lernen Volkshochschulen in den Integrationskursen Menschen kennen, die sich nichts mehr wünschen als eine gute Zukunftsperspektive, eine existenzsichernde Arbeit und ein selbstbestimmtes Leben. Sie sind hochmotiviert und nun verweigert ihnen die Bundesregierung die Voraussetzung für Teilhabe“, sagt Klaus Hebborn.

Die Volkshochschulen in NRW kritisieren, dass das BAMF eine grundlegende integrationspolitische Richtungsänderung per Verwaltungsakt vornimmt. Den Verweis des BAMF auf „finanzielle Risiken“, die man vermeiden wolle, halten die Volkshochschulen in NRW für vorgeschoben. Denn immerhin stehen im Bundeshaushalt nun mit rund einer Milliarde Euro fast ebenso viele Mittel zur Verfügung wie 2025 verausgabt wurden. „Der Zulassungsstopp ist eine Entscheidung von enormer politischer Tragweite. Eine solche Entscheidung darf nicht am Bundestag vorbei getroffen werden“, so der Präsident des vhs-Verbands NRW.

„Die Folgen des Zulassungsstopps treffen in erster Linie Zugewanderte“, sagt Klaus Hebborn. „Aber die Entscheidung des BAMF geht auch zu Lasten der Kommunen, denn sie müssen kompensieren, wenn sich der Bund seiner Verantwortung für gelingende Integration entzieht.“

 

Hinweis:

Das Trägerrundschreiben des BAMF ist hier zu finden.

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