Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material an Volkshochschulen
(Fotokopie und digitale Bereitstellung)
Die Träger der Volkshochschulen sind gem. § 60h Abs. 1 UrhWissG verpflichtet, für jede Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke eine angemessene Vergütung an die VG WORT zu bezahlen. Dazu gibt es seit 1988 zwischen dem Deutschen Volkshochschul-Verband, der VG Wort und der VG Bild-Kunst Rahmenverträge zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke in Volkshochschulen.
Der derzeit gültige Vertrag (01.01.2019 bis 31.12.2021) beinhaltet zwei Neuerungen:
Zum einen variieren die Tarife pro UE nach Programmbereichen – für Programmbereiche mit größerer Kopiertätigkeit (z. B. Deutsch als Fremdsprache) ist der Tarif höher angesetzt. Zum anderen umfassen die Tarife zum ersten Mal auch die digitale Nutzung und Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke für die Teilnehmenden durch die Kursleitungen.
Im Wesentlichen ist es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, bis zu 15% von Schriftwerken (bis maximal 25 Seiten) zu kopieren bzw. digital zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung von Beiträgen aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften ist allerdings nicht gestattet. Das Kopieren von Musiknoten und aus Werken, die für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind (Schulbücher etc.), ist vom Vertrag nicht umfasst. Nähere Informationen gibt es in einem eigens für Mitarbeitende sowie Kursleitungen entwickeltes Merkblatt, das im internen Bereich der vhs.cloud zur Verfügung steht. Dort findet sich auch der Rahmenvertrag.
Keine vhs ist zur Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet. Der Vorteil des Rahmenvertrags für die vhs besteht darin, dass dieser weiterhin eine Abrechnung nach Unterrichtstunden (auf Basis der Angaben in der vhs-Statistik) vorsieht. Sollten vhs keinen Einzelvertrag nach den Bedingungen des Rahmenvertrags schließen, wird die VG Wort die Kopien des jeweiligen Jahres nach den Bedingungen des Standardtarifs abrechnen. Dies führt neben einem erhöhten Aufwand für die Erfassung der einzelnen Kopien in den Einrichtungen auch zu höheren Kosten pro Einzelkopie.