NRW-Vertrauensschutz-Lösung für Solo-Selbstständige
Freiberufler*innen im Haupterwerb, die im März oder April die NRW-Soforthilfe, nicht aber die Grundsicherung beantragt haben, dürfen insgesamt 2000 Euro für diese Monate für den Lebensunterhalt aufwenden. In der Pressemitteilung des Landes-Wirtschaftsministeriums heißt es dazu:
13.05.2020
"Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung eine schnelle, faire Vertrauensschutzlösung entwickelt. Denn nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro".
Und hier der Link zur Pressemitteilung: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-weitet-investitionen-die-nrw-soforthilfe-und-das-mkw
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