Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 ab sofort wieder möglich
Seit dem 17. April können Kleinunternehmer*innen, Freiberufler*innen und Soloselbständige wieder einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe 2020 stellen.
20.04.2020
Seit dem 17. April können Kleinunternehmer*innen, Freiberufler*innen und Soloselbständige wieder einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe 2020 stellen. Aufgrund von Betrugsversuchen war das Portal zwischenzeitlich offline gewesen.
Das Antragsverfahren erfolgt mit zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen nach wie vor ausschließlich digital unter https://soforthilfe-corona.nrw.de. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird wiederaufgenommen.
Hier zur Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums.
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