Trägerrundschreiben 13/20 zur Wiederaufnahme der Einbürgerungstests
04.06.2020
Das BAMF teilt mit, dass Anmeldungen zu Einbürgerungstests unter Berücksichtigung der länderspezifischen Regelungen ab sofort wieder entgegengenommen werden dürfen. Bisher nicht genutzte alte Testbögen dürfen nicht weiter verwendet und sollen an das BAMF zurückgeschickt werden.
Anbei die Dokumente zum TRS 13/20 mit den detaillierten Informationen in Anlage 1:
- Dateien zum Download:
Anlage1_TRS13-20_Wiederaufnahme_der_Einbuergerungstests.pdf24 K
TRS_13-20_Wiederaufnahme_der_Einbuergerungstests.pdf25 K
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