Einschätzung der GEW NRW zu Soforthilfe-Anspruch von Solo-Selbstständigen
Die GEW NRW hat eine juristische Einschätzung zur Soforthilfe für Solo-Selbstständige veröffentlicht.
11.05.2020
Die GEW NRW hat eine juristische Einschätzung zur Soforthilfe für Solo-Selbstständige veröffentlicht. Darin heißt es:
"Zuletzt gab es Unsicherheit zu den Soforthilfen für Solo-Selbstständige. Die rechtliche Einschätzung der GEW NRW stellt nun fest: Die Soforthilfe kann auch für die Lebenshaltungskosten verwendet werden. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass dies die Einschätzung der GEW NRW ist und keine Aussage darüber trifft, wie dies die handelnden Behörden und oder Gerichte sehen"https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/lebenshaltungskosten-sind-in-soforthilfe-mit-abgedeckt.html
Die Verhandlungen zwischen verschiedenen Ländern und dem Bund sind in der strittigen Frage zur Verwendung der Soforthilfegelder weiterhin ohne verbindliches Ergebnis.
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