Neues Kulturgesetzbuch NRW
Zusammen mit 30 anderen Verbänden waren die Volkshochschulen aufgefordert, sich an der schriftlichen Anhörung zum Referentenentwurf zu beteiligen.
„Mit dem Kulturgesetzbuch des Landes Nordrhein-Westfalen (KulturGB NRW) werden erstmals die wichtigsten die Kultur betreffenden Regelungen zusammengefasst. Es regelt somit umfassend das Recht der Bibliotheken und Musikschulen und stellt eine Weiterentwicklung des Kulturfördergesetzes (KFG) dar, das im Jahr 2014 verabschiedet wurde. Sein Ziel ist die nachhaltige Stärkung des kulturellen Lebens in Nordrhein-Westfalen.“ (aus: Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Art. 1, A)
Der Vorstand sowie die Geschäftsstelle des Landesverbandes haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt und Vorschläge formuliert zur konsequenten Einbindung der Erwachsenen- und Weiterbildung, zur Rolle der Volkshochschule als Anbieterin Kultureller Bildung und Initiativnehmerin im Bereich Dritte Orte sowie zur Bedeutung von interkultureller Bildung. Die Vorschläge sind teilweise in die Gesetzesüberarbeitung eingeflossen: Die Partnerrolle der Erwachsenen- bzw. Weiterbildung in der kulturellen Bildung wird aus Sicht des Landesverbandes nun deutlicher betont.
Das Landeskabinett hat den Entwurf sowie die Begründung des Kulturgesetzbuchs NRW am 11. Mai beschlossen, die erste Lesung im Landtag hat am 20. Mai stattgefunden.
Das KulturGB NRW sowie die Begründungen finden Sie unter diesem Link.