Die Volkshochschule Aachen ist das kommunale Weiterbildungszentrum der Stadt Aachen. Als eigenbetriebsähnliche Einrichtung bietet sie ein Programm im Umfang von etwa 2.300 Veranstaltungen mit 62.000 Unterrichtsstunden und etwa 39.000 Teilnehmenden pro Jahr an. Sie ist zertifiziert nach LQW (Lernorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung).
-Leitung des Programmbereichs mit Dienst- und Fachaufsicht über sechs Mitarbeiter*innen
-inhaltliche, strategische und konzeptionelle Gestaltung des Programmbereichs unter Berücksichtigung eines zukunftsorientierten Weiterbildungsbedarfs
sowie pädagogischer und fachwissenschaftlicher Entwicklungen
-Budgetverantwortung (wirtschaftliche Steuerung) für den Programmbereich in Abstimmung mit der betriebseigenen Verwaltung vor dem Hintergrund
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Volkshochschule Aachen
-Kooperation und Netzwerkarbeit mit städtischen, regionalen und überregionalen Institutionen, Bildungseinrichtungen und Organisationen
-Akquise von Drittmitteln und Kooperation mit zuständigen Drittmittelgeber*innen
-Mitarbeit im Team und in den Gremien der Volkshochschule
-Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements (LQW Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) sowie Umsetzung des
Qualitätsmanagements im Programmbereich
-ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium
-mehrjährige pädagogische und konzeptionelle Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einem
der Teilbereiche Kultur, Geschichte oder Politik
-Erfahrung in der Leitung von Mitarbeiter*innen und eine hohe persönliche und soziale Kompetenz zur Mitarbeiter*innenführung
-Fähigkeit zur Vernetzung und Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren sowie zur Arbeit im Team
-stark ausgebildete soziale Kompetenzen, insbesondere in den Bereichen der Teamfähigkeit, der interkulturellen Kompetenz sowie der
Kommunikationsfähigkeit
-ein hohes Maß an Flexibilität und Organisationsfähigkeit
-die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Zeiten
08.03.2025
EG 14 TVöD
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